AGB

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung/Buchung, die persönlich, fernmündlich, schriftlich, per Brief, Fax oder per Email erfolgen kann, bietet der Kunde der KanuTours Camburg den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Anmeldung/Buchung vorliegen, verbindlich an. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Bestätigung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Der Anmeldende für Gruppen handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Die Anmeldung wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Rechnungslegung. Eine Materialausgabe kann nur erfolgen, wenn der komplette Betrag der Reise gemäß den Bestimmungen zur Rechnungslegung bezahlt wurde. Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des Mietvertrages anerkannt.

2. Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter

Mit der Anmeldung/Buchung, die persönlich, fernmündlich, schriftlich, per Brief, Fax oder per Email erfolgen kann, bietet der Kunde der KanuTours Camburg den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Anmeldung/Buchung vorliegen, verbindlich an. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Bestätigung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Der Anmeldende für Gruppen handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Die Anmeldung wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung mit Rechnungslegung. Eine Materialausgabe kann nur erfolgen, wenn der komplette Betrag der Reise gemäß den Bestimmungen zur Rechnungslegung bezahlt wurde. Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des Mietvertrages anerkannt.Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist KanuTours Camburg berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten auf der Basis des Mietpreises zu berechnen: a) bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 20% b) bei Rücktritt bis 8 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50% c) bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 90% d) 1 Tag vor Reiseantritt, oder bei Nichterscheinen: 100% Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern diese sich den Vermietungsbestimmungen von KanuTours Camburg und allen daraus für sie entstehenden Rechten und Pflichten verpflichten. KanuTours Camburg steht es frei, diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des Mieters.

3. Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen

Generell gilt, dass eine Veranstaltung bzw. das Mietverhältnis nicht auf Grund angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden kann.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

KanuTours Camburg kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie starke Regenfälle, Hoch- oder Niedrigwasser, Umweltkatastrophen o.ä. einen sicheren und reibungslosen Verlauf der Fahrt nicht zulassen würden. Für diesen Fall bietet der Veranstalter dem Kunden wahlweise einen Ausweichtermin oder die Rückzahlung des Mietpreises an. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass besondere Ereignisse nicht noch während der Fahrt auftreten, und die Fahrt dann zur Sicherheit der Kunden abgebrochen werden muss. Die Fahrt gilt dann als durchgeführt.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

KanuTours Camburg kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Ereignisse wie starke Regenfälle, Hoch- oder Niedrigwasser, Umweltkatastrophen o.ä. einen sicheren und reibungslosen Verlauf der Fahrt nicht zulassen würden. Für diesen Fall bietet der Veranstalter dem Kunden wahlweise einen Ausweichtermin oder die Rückzahlung des Mietpreises an. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass besondere Ereignisse nicht noch während der Fahrt auftreten, und die Fahrt dann zur Sicherheit der Kunden abgebrochen werden muss. Die Fahrt gilt dann als durchgeführt.

5. Mietpreis / Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes jeweils gültigen Preisliste. Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto von KanuTours Camburg zu entrichten. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 50% des Rechnungspreises. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

6. Mietdauer

Als Mietdauer gilt zwischen KanuTours Camburg und dem Mieter ausdrücklich eine Tagesmiete als vereinbart (Zeitraum eines Kalendertages von 9.00 bis 18.00 Uhr). Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist KanuTours Camburg rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter ausdrücklich zu genehmigen. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer. Wird eine Verlängerung des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet KanuTours Camburg für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines Schadens bleibt der KanuTours Camburg vorbehalten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände nach 18.00 Uhr am vereinbarten Rückgabetag, werden von KanuTours Camburg zusätzlich die Kosten je angefangener Stunde nach den jeweiligen Stundenmietpreisen berechnet.

7a. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben im gültigen Prospekt, der Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung. Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis von KanuTours Camburg zur Verfügung gestellt. Bei einer Fahrradmiete werden dem Mieter ebenso ausreichend Fahrradhelme zur Verfügung gestellt. Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages. Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von der KanuTours Camburg zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung. Dies gilt auch bei Abweichungen von der ursprünglich avisierten Personenzahl.

7b. Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen

KanuTours Camburg ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem Mitarbeiter der KanuTours Camburg zurückgegeben hat. Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete Rückgabe der Mietsachen KanuTours Camburg ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem Kreis der Teilnehmende verursacht oder mit verursacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit zu wirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben und /oder auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und / oder an der Fahrstrecke.

8. Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen

Den Teilnehmern unserer Kanu- und Schlauchboottouren, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen.
Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste mit Kragen Pflicht. Die Benutzung der Boote oder Fahrräder in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm, aufziehendem Unwetter oder Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

9. Haftungsbeschränkung KanuTours Camburg

KanuTours Camburg übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung. Die Benutzung der von KanuTours Camburg zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Richtigkeit an den Mieter weitergegebene zusätzliche Informationen wie Übernachtungspreise auf anderen Zeltplätzen, Verkehrsanbindungen und Tourenvorschläge und Routendetails wie Ein- und Aussetzmöglichkeiten oder Streckenbeschaffenheit übernimmt KanuTours Camburg keine Gewähr Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter, die nicht ausgeführt oder nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden (Transfer, Unterkunft etc.). Können Leistungen aus von KanuTours Camburg verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet KanuTours Camburg bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Buchungstermins schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

10. Kündigung bei Vertragswidrigem Verhalten

KanuTours Camburg ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn: a) Drogen oder Alkohol missbraucht werden, b) Dritte gefährdet werden, c) ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird, d) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird. KanuTours Camburg behält dann den vollen Anspruch auf den Mietpreis.

11. Mängelanzeige

Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen und gegebenenfalls entstandene Mängel umgehend anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

12. Haftung

Die vertragliche Haftung von KanuTours Camburg für Schäden ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. KanuTours Camburg haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit Fremdleistungen stehen und die lediglich vermittelt wurden. KanuTours Camburg

13. Umweltschutz

Der Kunde verpflichtet sich, die Umweltregeln zu beachten. Insbesondere verpflichten er sich, die Seen und Übernachtungsplätze sauber zu halten und kein Müll in der Natur zu hinterlassen.

14. Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen KanuTours Camburg und dem Kunden unterliegt ausschließlich Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Jena.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Miet - und /oder Reisevertrages.
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