Mit der Anmeldung/Buchung, die persönlich, fernmündlich, schriftlich, per Brief, Fax
oder per Email erfolgen kann, bietet der Kunde der KanuTours Camburg den
Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und
Reisebedingungen und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage,
soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Anmeldung/Buchung
vorliegen, verbindlich an.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die
schriftliche Bestätigung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Der Anmeldende
für Gruppen handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer.
Die Anmeldung wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung mit
Rechnungslegung.
Eine Materialausgabe kann nur erfolgen, wenn der komplette Betrag der Reise
gemäß den Bestimmungen zur Rechnungslegung bezahlt wurde. Bei einer Miete
ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem
Abschluss des Mietvertrages anerkannt.
2. Rücktritt und Stornierungen durch den Mieter
Mit der Anmeldung/Buchung, die persönlich, fernmündlich, schriftlich, per Brief, Fax
oder per Email erfolgen kann, bietet der Kunde der KanuTours Camburg den
Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäfts- und
Reisebedingungen und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage,
soweit diese Angaben und Hinweise dem Kunden bei der Anmeldung/Buchung
vorliegen, verbindlich an.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die
schriftliche Bestätigung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Der Anmeldende
für Gruppen handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer.
Die Anmeldung wird wirksam mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung mit
Rechnungslegung.
Eine Materialausgabe kann nur erfolgen, wenn der komplette Betrag der Reise
gemäß den Bestimmungen zur Rechnungslegung bezahlt wurde. Bei einer Miete
ohne vorherige Anmeldung werden diese Geschäftsbedingungen mit dem
Abschluss des Mietvertrages anerkannt.Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche
Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist
KanuTours Camburg berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten auf der
Basis des Mietpreises zu berechnen:
a) bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 20%
b) bei Rücktritt bis 8 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50%
c) bei Rücktritt bis 2 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 90%
d) 1 Tag vor Reiseantritt, oder bei Nichterscheinen: 100%
Dem Mieter ist es gestattet, Ersatzteilnehmer zu stellen, sofern diese sich den
Vermietungsbestimmungen von KanuTours Camburg und allen daraus für sie
entstehenden Rechten und Pflichten verpflichten. KanuTours Camburg steht es frei,
diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen. Bei vorzeitiger
Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Witterungsgründe rechtfertigen ausdrücklich keinen kostenlosen Rücktritt des
Mieters.
3. Aufhebung des Mietvertrages aus Witterungsgründen
Generell gilt, dass eine Veranstaltung bzw. das Mietverhältnis nicht auf Grund
angekündigter oder tatsächlicher schlechter Witterung abgesagt werden kann.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
KanuTours Camburg kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn
besondere Ereignisse wie starke Regenfälle, Hoch- oder Niedrigwasser,
Umweltkatastrophen o.ä. einen sicheren und reibungslosen Verlauf der Fahrt nicht
zulassen würden. Für diesen Fall bietet der Veranstalter dem Kunden wahlweise
einen Ausweichtermin oder die Rückzahlung des Mietpreises an.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass besondere Ereignisse nicht
noch während der Fahrt auftreten, und die Fahrt dann zur Sicherheit der Kunden
abgebrochen werden muss. Die Fahrt gilt dann als durchgeführt.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
KanuTours Camburg kann bis zur letzten Minute vom Vertrag zurücktreten, wenn
besondere Ereignisse wie starke Regenfälle, Hoch- oder Niedrigwasser,
Umweltkatastrophen o.ä. einen sicheren und reibungslosen Verlauf der Fahrt nicht
zulassen würden. Für diesen Fall bietet der Veranstalter dem Kunden wahlweise
einen Ausweichtermin oder die Rückzahlung des Mietpreises an.
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr dafür, dass besondere Ereignisse nicht
noch während der Fahrt auftreten, und die Fahrt dann zur Sicherheit der Kunden
abgebrochen werden muss. Die Fahrt gilt dann als durchgeführt.
5. Mietpreis / Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes jeweils
gültigen Preisliste. Der Rechnungsbetrag ist auf das Konto von KanuTours Camburg
zu entrichten. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den
reservierten Zeitraum. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine
Minderung des Mietpreises.
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis
angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 50%
des Rechnungspreises. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als
eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt. Die Restzahlung ist 2 Wochen
vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der
gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
6. Mietdauer
Als Mietdauer gilt zwischen KanuTours Camburg und dem Mieter ausdrücklich eine
Tagesmiete als vereinbart (Zeitraum eines Kalendertages von 9.00 bis 18.00 Uhr).
Eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer ist KanuTours Camburg rechtzeitig
vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer mitzuteilen und vom Vermieter ausdrücklich
zu genehmigen.
Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer. Wird eine Verlängerung
des Mietvertrages nicht vorgenommen, gleich aus welchen Gründen, berechnet
KanuTours Camburg für jeden Tag nach dem vereinbarten Rückgabetermin den
doppelten Tagesmietpreis. Der Nachweis eines Schadens bleibt der KanuTours
Camburg vorbehalten. Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände nach 18.00
Uhr am vereinbarten Rückgabetag, werden von KanuTours Camburg zusätzlich die
Kosten je angefangener Stunde nach den jeweiligen Stundenmietpreisen berechnet.
7a. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und
den Preisangaben im gültigen Prospekt, der Internetseite sowie den zusätzlichen
Angaben in der Buchungsbestätigung. Dem Mieter werden bei einer Bootsmiete
ausreichend geeignete Rettungsmittel ohne Aufpreis von KanuTours Camburg zur
Verfügung gestellt. Bei einer Fahrradmiete werden dem Mieter ebenso ausreichend
Fahrradhelme zur Verfügung gestellt.
Alle übrigen Leistungen sind vertraglich in schriftlicher Form zu regeln, ansonsten
gelten diese als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
Werden von dem Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von der
KanuTours Camburg zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch
genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung. Dies
gilt auch bei Abweichungen von der ursprünglich avisierten Personenzahl.
7b. Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen
KanuTours Camburg ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem
Wissen und Gewissen zu erbringen. Die Vermietgegenstände sind in einem
technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder
überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und
sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter
in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen einem Mitarbeiter der KanuTours
Camburg zurückgegeben hat.
Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch verspätete
Rückgabe der Mietsachen KanuTours Camburg ein Leistungsausfall gegenüber
einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller
Höhe. Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils
haftenden Teilnehmer. Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher
nicht zu ermitteln ist, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden nicht aus dem
Kreis der Teilnehmende verursacht oder mit verursacht wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mit zu wirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem
Veranstalter zur Kenntnis zu geben und /oder auf dem Vertrag bestätigen zu lassen.
Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und / oder an der
Fahrstrecke.
8. Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen
Den Teilnehmern unserer Kanu- und Schlauchboottouren, auch sofern sie
schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste mit Kragen
Pflicht.
Die Benutzung der Boote oder Fahrräder in alkoholisiertem oder aus
anderen Gründen fahruntüchtigem Zustand ist nicht gestattet.
Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen
Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Boote nicht bei Sturm,
aufziehendem Unwetter oder Gewitter benutzen wird.
Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden
Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.
9. Haftungsbeschränkung KanuTours Camburg
KanuTours Camburg übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße
Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung.
Die Benutzung der von KanuTours Camburg zur Verfügung gestellten gemieteten
Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Richtigkeit an den Mieter
weitergegebene zusätzliche Informationen wie Übernachtungspreise auf anderen
Zeltplätzen, Verkehrsanbindungen und Tourenvorschläge und Routendetails wie
Ein- und Aussetzmöglichkeiten oder Streckenbeschaffenheit übernimmt KanuTours
Camburg keine Gewähr Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen Dritter, die nicht
ausgeführt oder nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden (Transfer, Unterkunft
etc.). Können Leistungen aus von KanuTours Camburg verschuldeten Gründen
nicht erbracht werden, haftet KanuTours Camburg bis zur vollen Höhe des
Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ansprüche
wegen Nichterfüllung oder nicht vertragsgemäßer Leistung hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Buchungstermins schriftlich
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
10. Kündigung bei Vertragswidrigem Verhalten
KanuTours Camburg ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich
der Mieter in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
Insbesondere dann wenn:
a) Drogen oder Alkohol missbraucht werden,
b) Dritte gefährdet werden,
c) ein unangemessenes Verhalten in der Natur zu Tage gelegt wird,
d) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.
KanuTours Camburg behält dann den vollen Anspruch auf den Mietpreis.
11. Mängelanzeige
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Ausrüstung vor Fahrtantritt zu überprüfen
und gegebenenfalls entstandene Mängel umgehend anzuzeigen. Unterbleibt dies
schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung oder Schadensersatz
ausgeschlossen.
12. Haftung
Die vertragliche Haftung von KanuTours Camburg für Schäden ist auf den 3-fachen
Reisepreis beschränkt. KanuTours Camburg haftet nicht für Schäden, die im
Zusammenhang mit Fremdleistungen stehen und die lediglich vermittelt wurden.
KanuTours Camburg
13. Umweltschutz
Der Kunde verpflichtet sich, die Umweltregeln zu beachten. Insbesondere
verpflichten er sich, die Seen und Übernachtungsplätze sauber zu halten und kein
Müll in der Natur zu hinterlassen.
14. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen KanuTours Camburg und dem Kunden unterliegt
ausschließlich Deutschem Recht. Gerichtsstand ist Jena.
15. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Miet - und /oder Reisevertrages.